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Förderverein Dechenhöhle und Höhlenkundemuseum e.V. |
Förderverein Dechenhöhle und Höhlenkundemuseum e.V. Name und Sitz Zweck und Ziele 2. Ziele des Vereins sind die Förderung a) der Dechenhöhle, b) des Höhlenkundemuseums, c) der Höhlenforschung und d) der Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Karst- und Höhlenkunde. 3. Diesen Zweck verfolgt der Verein durch die Förderung von wissenschaftlichen, pädagogischen und künstlerischen Projekten. Dazu gehören u.a. Ausstellungen, museumspädagogische Programme, Versammlungen, Vorträge, Exkursionen und Publikationen. 4. Der Verein strebt eine enge Zusammenarbeit mit der Mark-Sauerland Touristik GmbH, der Stadt Iserlohn, dem Märkischen Kreis, Hochschulen und anderen interessierten Institutionen an. Mitgliedschaft Aufnahme eines Mitgliedes: Mit dem Aufnahmeantrag wird die Satzung und die Geschäftsordnung ausgehändigt und durch Unterschrift des Aufnahmeantrages anerkannt. Bei Minderjährigen erfolgt die Anerkennung durch einen Erziehungsberechtigten. Die Mitgliedschaft wird schriftlich durch den Vorstand des Vereins bestätigt. Verlust der Mitgliedschaft a) durch den an den Verein schriftlich erklärten Austritt, b) bei Nichtbezahlung der Beiträge für 2 aufeinanderfolgende Jahre, c) bei Tod. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Vorstandsbeschluss erfolgen, wenn vereinsschädigendes Verhalten vorliegt. Der Entscheid über den Ausschluss ist unter Angabe von Gründen durch Einschreibebrief zuzustellen. Gegen den Entscheid des Vorstandes steht dem ausgeschlossenen Mitglied der Einspruch zu, der dem Vorstand innerhalb von 14 Tagen nach Entscheid-Zustellung zugehen muss. Der Einspruch richtet sich an die nächste Mitgliederversammlung. Der Ausschluss durch die Mitgliederversammlung erfolgt durch 2/3 Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Rechte und Pflichten der Mitglieder Mitgliedsbeitrag Organe des Vereins Die Mitgliederversammlung: Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung statt, auf der der Vorstand über das vergangene Geschäftsjahr Rechenschaft ablegen muss. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen von 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat schriftlich, mindestens 30 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet, falls keine gesonderte Regelung vorhanden, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, zu unterzeichnen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen. Der Vorstand: Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertreter(-in), dem/der Geschäftsführer(in) und dem/der Stellvertreter(in) sowie dem/der Schatzmeister(in) und dem/der Stellvertreter(in). Mindestens 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des § 26 BGB. Der gesamte Vorstand wird auf der Jahreshauptversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Für die Wahl eines Vorstandsmitglieds ist eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Die Tätigkeit des Vorstandes wird durch die Geschäftsordnung geregelt. Der Beirat: Der Beirat besteht aus bis zu 10 Personen, die vom Vorstand berufen werden. Mitglieder des Beirates sollen Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben und der Höhlen- und Karstforschung sein. Der Beirat fördert die Arbeit des Vereins als Ganzes. Er berät die Mitgliederversammlung und den Vorstand und unterstützt sie bei der Verwirklichung der Vereinsaufgaben. Die Mitglieder des Beirats können mit beratender Stimme an den Vorstandssitzungen teilnehmen. Auflösung und Satzungsänderung Die vorstehende Satzung wurde in der Gründungsversammlung des Fördervereins Dechenhöhle und Höhlenkundemuseum e.V. am 16. März 2001 beschlossen. |
Anmerkungen und Fragen bitte an: dechenhoehle@t-online.de |
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